Support- und Updatevertrag (S)

Der aktuelle Vertragstext zum Support- und Updatevertrag für Entwickler-Lizenzen.

Support- und Updatevertrag für DATANAUT (S) - V 2.0

Leistungen

Für die vom Vertrag abgedeckte Software erhält der Kunde jeweils aktuelle Programmversionen, Servicepacks und Verbesserungen ohne weitere Gebühr. Neue Programmversionen erscheinen ca. einmal jährlich, Servicepacks ca. alle 2 – 3 Monate, einzelne Verbesserungen monatlich oder nach Bedarf.

Der Kunde erhält zudem Support-Unterstützung über EMail, Telefon oder Fernwartung (ETF) mit höherer Priorität. Entsprechende Anfragen werden vorrangig bearbeitet. ETF-Support wird durch qualifizierte DATANAUT-Spezialisten erbracht. Bei üblichem Arbeitsaufkommen werden Anfragen an Werktagen noch am selben Kalendertag bearbeitet. Die Reaktionszeit beträgt an Werktagen normalerweise maximal 48 Stunden.

Zum Leistungsumfang gehören nicht a) Wiederherstellungsmaßnahmen von Datenverlusten, die auf unsachgemäße Bedienung und/oder Behandlung, Missbrauch, Diebstahl, Wasser- und Feuereinwirkung oder durch höhere Gewalt zurück zu führen sind, b) Beseitigung von Fehlern und Störungen, die durch unsachgemäße Eingriffe des Anwenders oder unberechtigter Dritter verursacht wurden oder mit solchen Eingriffen in Zusammenhang stehen, c) Erweiterungen oder Ergänzungen des Funktionsumfangs der Software, einzelner Software-Programmteile, Schnittstellen oder Sonderprogrammierungen, d) die mit der Software entwickelten Lösungen, e) Schulungen.

Für individuelle Leistungen wie Installation vor Ort, Anpassungen oder Inbetriebnahme werden Vergütung, Fahrtkosten, Übernachtung und Spesen nach gültiger Preisliste berechnet.

Beginn und Laufzeit

Der Vertrag kommt durch Bestellung der gewünschten Leistungen und Zahlung der Vertragsgebühr zustande. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht vorab gekündigt wird. Besteht bereits ein DATANAUT Support- und Updatevertrag, wird die Laufzeit neuer Module an den Erstvertrag angepasst.

Höhe und Fälligkeit der Vertragsgebühr

Die Gebühr berechnet sich auf Basis der Listenpreise der Lizenzen und beträgt 20 % pro Jahr. Die entsprechende Gebühr ist nach Rechnungsstellung für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Vom Anwender gewünschte kürzere Abrechnungsperioden können mit einem individuellen Aufschlag belegt werden.

Steht der Anwender in Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, Leistungen auszusetzen, bis die entsprechende Gebühr beglichen ist.

Beendigung

Die Kündigung ist bis zu 3 Monate vor der nächsten automatischen Verlängerung möglich. Der Vertrag endet bei rechtzeitigem Eingang der Kündigung zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Die Kündigung ist nur schriftlich möglich.

Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund, wie z. B. die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder Zahlungsverzug des Anwenders, fristlos gekündigt werden.

Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf weitere Update- und Supportleistungen.

Gewährleistung und Haftung

Gewährleistungen und Haftung sind den Software- Lizenzbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.

Nebenanreden

Rechte und Pflichten zu diesem Vertrag sind nicht übertragbar, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Kündigungen, Vertragsergänzungen bzw. -änderungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der DATANAUT GmbH in Hildesheim. Gleiches gilt für den Gerichtsstand.

Stand: 15.06.2017

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