Streit V.1 und SHOPWARE
Belasten Sie endlose Arbeitstage wegen mühsamer Datenpflege?
Wir liefern Ihnen auf Wunsch die individuelle Schnittstelle!
Ihre Schnittstelle
Unsere Schnittstellen sind stets dem Kundenbedarf angepasst und sorgen dafür, dass der Datenfluss zwischen Streit V.1 und SHOPWARE leicht und effizient über die Bühne geht. Zahlreiche untschiedliche Daten, wie Varianten, Staffelpreise, PDF-Prospekte oder auch Produkt-Bilder, können eingesetzt und aufgrund der Dynamik und Flexibilität unserer Schnittstellen berücksichtigt werden.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Auch nach der Inbetriebnahme lässt sich die Schnittstelle stets anpassen und Ihren Wünschen entsprechend erweitern. Die Erleichterung Ihrer Arbeit ist stets unser Ziel, weshalb wir mittels Automatisierung den Datentransfer zwischen SHOPWARE und Streit V.1 so komfortabel wie möglich gestalten. Dazu bieten wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung Ihrer Individuallösung zum ausgemachten Festpreis.
Genial gelöst
- Reibungsloser Datenabgleich
- In 14 Tagen zur Schnittstelle
- Nach speziellen Anforderungen
- Festpreisgarantie
- Zukunftssicher
Unsere Zusage
Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Im Ergebnis
Lehnen Sie sich entspannt zurück und profitieren Sie von mehr Zeit für Wichtigeres, denn Datenpflege kann so einfach sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.