sou.matrixx und SHOPWARE
Ihr zukünftiges Arbeitsleben soll nicht nur aus Datenpflege bestehen?
Wir entwickeln die stets individuell passende Lösung!
Ihre Schnittstelle
Unsere Schnittstellen: Der Kundenbedarf nimmt eine zentrale Rolle ein, wodurch der Datentransfer zwischen sou.matrixx und SHOPWARE bequem und vielversprechend erfolgen kann. Gerade wegen des individuellen Charakters jeder einzelnen Kunden-Lösung, können auch ganz unterschiedliche Daten übertragen werden, wie etwa Staffelpreise, Artikel-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte für den Download.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Anpassungen und auch Erweiterungen der Schnittstelle sind jederzeit problemlos machbar - auch nach Inbetriebnahme! Die Erleichterung Ihrer Arbeit ist stets unser Ziel, weshalb wir mittels Automatisierung den Datentransfer zwischen SHOPWARE und sou.matrixx so komfortabel wie möglich gestalten. Alle individuellen Schnittstellen liefern wir stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.
Cool gelöst
- Automatischer Datenabgleich
- In nur 14 Tagen einsatzbereit
- Spezifisch zugeschnitten
- Mit Festpreis-Garantie
- Jederzeit anpassbar
Unsere Zusage
Als erfahrene Schnittstellen-Spezialisten für SHOPWARE, lieben wir die Herausforderung. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab!
Das bedeutet
Das bedeutet, dass der Stress mit den Daten der Vergangenheit angehört und Sie sich auf mehr Zeit für Wichtiges freuen können!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.