SOG ERP (VACOS) und SHOPWARE
Wünschen Sie sich Sie das perfekte Zusammenspiel Ihrer Systeme?
Wir setzen die passende Lösung individuell für Sie um!
Ihre Schnittstelle
Einen komfortablen und effizienten Datentransfer zwischen SHOPWARE und SOG ERP (VACOS) in einem individuellen Umfeld zu gewährleisten, ist das Ziel jeder unserer Schnittstellen. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Stets lässt sich jede Schnittstelle, auch nach der Inbetriebnahme, weiterhin anpassen und nach Ihren Wünschen erweitern. Zudem liegt unser Augenmerk stets darauf, mittels Automatisierung eine größtmögliche Arbeitserleichterung und Vereinfachung des Datentransfers zwischen SOG ERP (VACOS) und SHOPWARE zu erreichen. Wir liefern übrigens jede unserer individuellen Schnittstellen zum Festpreis und ohne langes Warten.
Cool umgesetzt
- Automatisierter Datenabgleich
- In nur 14 Tagen einsatzbereit
- Individuell nach Bedarf
- Garantiert zum Festpreis
- Zukunftssicher
Mit Garantie
Wir bieten Ihnen viele Jahre Erfahrung mit SHOPWARE-Schnittstellen und sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Im Ergebnis
Das bedeutet, dass der Stress mit den Daten der Vergangenheit angehört und Sie sich auf mehr Zeit für Wichtiges freuen können!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.