Sage X3 und SHOPWARE

Laufende Datenpflege soll in Ihrem Arbeitsleben nicht den Ton angeben?

Wir entwickeln die stets individuell passende Lösung!

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Ihre Schnittstelle

Jede unserer kundenspezifischen Schnittstellen-Lösungen gewährleistet einen zuverlässigen und effizienten Datenaustausch zwischen SHOPWARE und Sage X3. Die Schnittstelle ist und bleibt dabei stets dynamisch und flexibel, sodass die unterschiedlichsten Daten berücksichtigt werden können - von Varianten und Staffelpreisen bis hin zu Produkt-Bildern und PDF-Prospekten.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Unabhängig davon, sind Erweiterungen und Anpassung an der Lösung jederzeit möglich. Die Nutzbarkeit unserer Schnittstellen wird durch den automatisierten Datenabgleich zwischen SHOPWARE und Sage X3 zum signifikanten Mehrwert und erleichtert Ihnen die Arbeit. Übrigens: Alle Schnittstellen liefern wir zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.

Einfach cool

  • Automatisierter Datenabgleich
  • In 14 Tagen zur Schnittstelle
  • Individuell nach Bedarf
  • Kalkulierbar dank Festpreis
  • Jederzeit anpassbar

Mit Garantie

Als Experten für SHOPWARE-Schnittstellen ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, mit der Sie zufrieden sind!

Im Ergebnis

Lassen Sie Datenprobleme individuell lösen und verabschieden Sie sich vom nervenauftreibenden Datenchaos – es geht einfacher!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.