QOMET und SHOPWARE

Ihr zukünftiges Arbeitsleben soll nicht nur aus Datenpflege bestehen?

Wir implementieren die passende Lösung, ganz individuell!

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Ihre Schnittstelle

Jede unserer kundenspezifischen Schnittstellen-Lösungen gewährleistet einen zuverlässigen und effizienten Datenaustausch zwischen SHOPWARE und QOMET. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Unabhängig davon, sind Erweiterungen und Anpassung an der Lösung jederzeit möglich. Unsere Schnittstelle tauscht Daten zwischen QOMET und SHOPWARE automatisiert aus, sodass Anwender eine maximale Arbeitserleichterung erfahren, die Zeit und Nerven spart. Dazu bieten wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung Ihrer Individuallösung zum ausgemachten Festpreis.

Einfach cool

  • Automatischer Datenaustausch
  • In 14 Tagen zur Schnittstelle
  • Spezifisch zugeschnitten
  • Mit Festpreis-Garantie
  • Zukunftssicher

Unsere Zusage

Mehr als 25 Jahre Erfahrung helfen uns, eine passgenaue Lösung für Ihr SHOPWARE-Problem zu finden. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!

Das bedeutet

Lassen Sie den Ärger mit den Daten hinter sich und schaffen Sie mehr Zeit für Wichtiges, denn es muss nicht kompliziert sein!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.