ProConcept ERP und SHOPWARE

Es gibt was Besseres, als doppelte Datenpflege in unterschiedlichen Lösungen?

Wir liefern Ihnen die passende individuelle Lösung!

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Ihre Schnittstelle

Unsere kundenspezifischen Schnittstellen ermöglichen einen zuverlässigen und komfortablen Datentransfer zwischen ProConcept ERP und SHOPWARE. Auch ganz unterschiedliche Daten können durch die entsprechende Agilität und Dynamik der Schnittstelle berücksichtigt werden. Zu diesen Daten zählen beispielweise Produkt-Bilder, Varianten, Staffelpreise oder PDF-Prospekte.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Gleichwohl sind Anpassungen sowie Erweiterungen jederzeit möglich. Anwender gewinnen: Durch den automatisierten Datenaustausch mittels unserer Schnittstellen wird das Arbeiten mit SHOPWARE und ProConcept ERP zum echten Game Changer! Übrigens: Alle Schnittstellen liefern wir zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.

Einfach genial

  • Automatischer Datenabgleich
  • In 14 Tagen zur Schnittstelle
  • Umsetzung gemäß Vorgaben
  • Festpreisgarantie
  • Jederzeit anpassbar

Unsere Zusage

Wir bieten Ihnen viele Jahre Erfahrung mit SHOPWARE-Schnittstellen und sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!

Unser Fazit

Lassen Sie die Systeme für sich arbeiten, lehnen Sie sich entspannt zurück und sagen Sie dem Datenchaos adé, denn es geht auch einfach!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.