Pro-Bau/S und SHOPWARE

Dreht sich Ihr Arbeitsleben primär nur noch um die laufende Datenpflege?

Wir bieten stets passende Schnittstellen-Lösungen!

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Ihre Schnittstelle

Unsere Schnittstellen: Der Kundenbedarf nimmt eine zentrale Rolle ein, wodurch der Datentransfer zwischen Pro-Bau/S und SHOPWARE bequem und vielversprechend erfolgen kann. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Auch nach der Inbetriebnahme lässt sich die Schnittstelle stets anpassen und Ihren Wünschen entsprechend erweitern. Sparen Sie Zeit und Nerven: Alle unsere Schnittstellen arbeiten automatisiert und vereinfachen so den Datenfluss zwischen Pro-Bau/S und SHOPWARE, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Wir liefern stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.

Genial gelöst

  • Reibungsloser Datentransfer
  • Schnelle Produktverfügbarkeit
  • Nach speziellen Anforderungen
  • Ohne versteckte Kosten
  • Langfristig anpassbar

Mit Garantie

Wir bieten Ihnen viele Jahre Erfahrung mit SHOPWARE-Schnittstellen und sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!

Das bedeutet

Lassen Sie den Ärger mit den Daten hinter sich und schaffen Sie mehr Zeit für Wichtiges, denn es muss nicht kompliziert sein!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.