Orgamax und SHOPWARE
Zerrt die Datenpflege in verschiedenen Software-Lösungen an Ihren Nerven?
Wir bieten die indviduelle Schnittstellen-Lösung nach Maß!
Ihre Schnittstelle
Unsere Schnittstellen: Der Kundenbedarf nimmt eine zentrale Rolle ein, wodurch der Datentransfer zwischen Orgamax und SHOPWARE bequem und vielversprechend erfolgen kann. Gerade wegen des individuellen Charakters jeder einzelnen Kunden-Lösung, können auch ganz unterschiedliche Daten übertragen werden, wie etwa Staffelpreise, Artikel-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte für den Download.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Dabei bleibt die Möglichkeit, die Lösung nach Bedarf anzupassen und zu erweiteren, zu jedem Zeitpunkt bestehen. Anwender gewinnen: Durch den automatisierten Datenaustausch mittels unserer Schnittstellen wird das Arbeiten mit SHOPWARE und Orgamax zum echten Game Changer! Dazu bieten wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung Ihrer Individuallösung zum ausgemachten Festpreis.
Genial umgesetzt
- Automatisierter Datenabgleich
- In 14 Tagen betriebsbereit
- Individuell nach Bedarf
- Ohne versteckte Kosten
- Langfristig anpassbar
Mit Garantie
Als Experten für SHOPWARE-Schnittstellen ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, mit der Sie zufrieden sind!
Das bedeutet
Das bedeutet, dass der Stress mit den Daten der Vergangenheit angehört und Sie sich auf mehr Zeit für Wichtiges freuen können!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.