OpaccERP und SHOPWARE
Das Wochenende soll nicht für doppelte Dateneingabe draufgehen?
Unsere individuellen Schnittstellen sind die Lösung für Sie!
Ihre Schnittstelle
Unsere auf den jeweiligen Kundenbedarf abgestimmten Schnittstellen ermöglichen einen stets schnellen und einfachen Datentransfer zwischen OpaccERP und SHOPWARE. Die hohe Flexibilität und Dynamik jeder einzelnen Lösung, bietet den Rahmen für den Austausch unterschiedlichster Daten. So können dann beispielsweise auch Varianten, Produkt-Bilder, Staffelpreise oder PDF-Prospekte problemlos berücksichtigt werden.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Auch nach der Inbetriebnahme lässt sich die Schnittstelle stets anpassen und Ihren Wünschen entsprechend erweitern. Wir möchten Ihnen die Arbeit mit SHOPWARE und OpaccERP vereinfachen, weshalb wir unsere Schnittstellen automatisiert arbeiten lassen und Ihnen somit Zeit und Nerven sparen. Trotz hoher Individualität können wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung zum vereinbarten Preis garantieren.
Einfach genial
- Automatischer Datenabgleich
- Kurze Lieferzeit von 14 Tagen
- Individuelle Prozesse
- Festpreisgarantie
- Jederzeit anpassbar
Unsere Zusage
Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Zusammengefasst
Lassen Sie den Ärger mit den Daten hinter sich und schaffen Sie mehr Zeit für Wichtiges, denn es muss nicht kompliziert sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.