LIS LeBit und SHOPWARE
Das Wochenende soll nicht für doppelte Dateneingabe draufgehen?
Wir liefern Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Problem!
Ihre Schnittstelle
Das Ziel unserer Schnittstellen ist stets ein verlässlicher und effizienter Datenabgleich zwischen LIS LeBit und SHOPWARE, damit Sie sich bequem zurücklehnen können. Die hohe Flexibilität und Dynamik jeder einzelnen Lösung, bietet den Rahmen für den Austausch unterschiedlichster Daten. So können dann beispielsweise auch Varianten, Produkt-Bilder, Staffelpreise oder PDF-Prospekte problemlos berücksichtigt werden.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Trotz hoher Individualität lassen sich jederzeit problemlos Anpassungen und Erweiterungen an der Lösung umsetzen. Unsere Schnittstelle tauscht Daten zwischen LIS LeBit und SHOPWARE automatisiert aus, sodass Anwender eine maximale Arbeitserleichterung erfahren, die Zeit und Nerven spart. Individuelle Lösungen liefern wir Ihnen gleichwohl zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.
Genial umgesetzt
- Effizienter Datentransfer
- Fertig innerhalb von 14 Tagen
- Spezifisch zugeschnitten
- Kalkulierbar dank Festpreis
- Langfristig anpassbar
Unsere Zusage
Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Zusammengefasst
Lassen Sie die Systeme für sich arbeiten, lehnen Sie sich entspannt zurück und sagen Sie dem Datenchaos adé, denn es geht auch einfach!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.