GQS-FOOD und SHOPWARE

Das Wochenende soll nicht für doppelte Dateneingabe draufgehen?

Wir bieten stets passende Schnittstellen-Lösungen!

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Ihre Schnittstelle

Jede unserer kundenspezifisch implementierten Schnittstellen ermöglicht stets einen effizienten und komfortablen Datenfluss zwischen SHOPWARE und GQS-FOOD. Die Agilität und Dynamik jeder Lösung eröffnet die Möglichkeit, auf vielfältige Weise mit ganz unterschiedlichen Daten umzugehen - egal, ob es sich um eigene Stamm- und Bewegungsdaten, oder um Daten aus anderen Quellen handelt.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
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  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Auch nach der Inbetriebnahme lässt sich die Schnittstelle stets anpassen und Ihren Wünschen entsprechend erweitern. Sparen Sie Zeit und Nerven: Alle unsere Schnittstellen arbeiten automatisiert und vereinfachen so den Datenfluss zwischen GQS-FOOD und SHOPWARE, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Wir liefern stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.

Cool gelöst

  • Automatischer Datenabgleich
  • Einsatzbereit in nur 14 Tagen
  • Nach speziellen Anforderungen
  • Festpreisgarantie
  • Zukunftssicher

Mit Garantie

Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!

Zusammengefasst

Freuen Sie sich auf Erleichterung, denn Sie schaffen mehr Arbeit und brauchen weniger Zeit, um zukunftssicher nach vorne zu blicken!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.