G.O.L.D und SHOPWARE
Das Wochenende soll nicht für doppelte Dateneingabe draufgehen?
Wir bieten die indviduelle Schnittstellen-Lösung nach Maß!
Ihre Schnittstelle
Jede unserer Software-Lösungen wird exakt auf den Kundenbedarf zugeschnitten und ermöglicht einen reibungslosen und effizienten Datenabgleich zwischen SHOPWARE und G.O.L.D. Die Dynamik und Flexibilität der Schnittstelle bleibt dabei stets erhalten, wodurch sie der Datenvielfalt, beispielsweise in Form von Varianten, Produkt-Bildern und Staffelpreisen oder auch PDF-Prospekten, bestens gewachsen ist.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Anpassungen und auch Erweiterungen der Schnittstelle sind jederzeit problemlos machbar - auch nach Inbetriebnahme! Die Erleichterung Ihrer Arbeit ist stets unser Ziel, weshalb wir mittels Automatisierung den Datentransfer zwischen SHOPWARE und G.O.L.D so komfortabel wie möglich gestalten. Wir liefern stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.
Genial umgesetzt
- Effizienter Datenaustausch
- Kurze Lieferzeit von 14 Tagen
- Umsetzung gemäß Vorgaben
- Alles zum Festpreis
- Langfristig anpassbar
Unsere Zusage
Mehr als 25 Jahre Erfahrung helfen uns, eine passgenaue Lösung für Ihr SHOPWARE-Problem zu finden. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!
Im Ergebnis
Lassen Sie Datenprobleme individuell lösen und verabschieden Sie sich vom nervenauftreibenden Datenchaos – es geht einfacher!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.