GDI-Business-Line und SHOPWARE
Ihr zukünftiges Arbeitsleben soll nicht nur aus Datenpflege bestehen?
Wir bieten stets passende Schnittstellen-Lösungen!
Ihre Schnittstelle
Unsere Schnittstellen sind stets dem Kundenbedarf angepasst und sorgen dafür, dass der Datenfluss zwischen GDI-Business-Line und SHOPWARE leicht und effizient über die Bühne geht. Auch ganz unterschiedliche Daten können durch die entsprechende Agilität und Dynamik der Schnittstelle berücksichtigt werden. Zu diesen Daten zählen beispielweise Produkt-Bilder, Varianten, Staffelpreise oder PDF-Prospekte.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Das Gute: Anpassungen und auch Erweiterungen sind dabei stets möglich, auch noch nach der Inbetriebnahme. Die Erleichterung Ihrer Arbeit ist stets unser Ziel, weshalb wir mittels Automatisierung den Datentransfer zwischen SHOPWARE und GDI-Business-Line so komfortabel wie möglich gestalten. Bei uns wartet niemand lange auf seine individuelle Schnittstellen und behält die Kosten stets im Blick.
Genial gelöst
- Effizienter Datenaustausch
- Kurze Lieferzeit von 14 Tagen
- Individuell nach Bedarf
- Alles zum Festpreis
- Zukunftssicher
Unsere Zusage
Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Unser Fazit
Lassen Sie die Systeme für Sie arbeiten und sagen Sie dem Datenchaos den Kampf an, während Sie sich bequem zurücklehnen können!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.