FactWork und SHOPWARE

Beim Gedanken an die Datenpflege stehen Ihnen die Haare zu Berge?

Wir liefern Ihnen auf Wunsch die individuelle Schnittstelle!

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Ihre Schnittstelle

Einen komfortablen und effizienten Datentransfer zwischen SHOPWARE und FactWork in einem individuellen Umfeld zu gewährleisten, ist das Ziel jeder unserer Schnittstellen. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Gleichwohl sind Anpassungen sowie Erweiterungen jederzeit möglich. Eines unserer wichtigsten Ziele ist im Übrigen, mittels einer Automatisierung des Datentransfers zwischen FactWork und SHOPWARE, stets eine maximale Arbeitserleichterung für Anwender zu ermöglichen. Dazu bieten wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung Ihrer Individuallösung zum ausgemachten Festpreis.

Genial gelöst

  • Automatisierter Datenabgleich
  • In nur 14 Tagen einsatzbereit
  • Individuelle Schnittstelle
  • Garantiert zum Festpreis
  • Zukunftssicher

Unsere Zusage

Als Experten für SHOPWARE-Schnittstellen ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, mit der Sie zufrieden sind!

Das bedeutet

Lassen Sie die Systeme für Sie arbeiten und sagen Sie dem Datenchaos den Kampf an, während Sie sich bequem zurücklehnen können!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.