ERP-System TaxMetall und SHOPWARE
Belasten Sie endlose Arbeitstage wegen mühsamer Datenpflege?
Wir können Ihnen mit einer individuellen Lösung helfen!
Ihre Schnittstelle
Ein zuverlässig automatisierter Datenfluss zwischen SHOPWARE und ERP-System TaxMetall im Arbeitsumfeld unserer Kunden ist mit unseren Schnittstellen kinderleicht und gezielt umsetzbar. Die Agilität und Dynamik jeder Lösung eröffnet die Möglichkeit, auf vielfältige Weise mit ganz unterschiedlichen Daten umzugehen - egal, ob es sich um eigene Stamm- und Bewegungsdaten, oder um Daten aus anderen Quellen handelt.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Ohne Probleme lassen sich Anpassungen und auch Erweiterungen an der Schnittstellen-Lösung jederzeit umsetzen. Die Erleichterung Ihrer Arbeit ist stets unser Ziel, weshalb wir mittels Automatisierung den Datentransfer zwischen SHOPWARE und ERP-System TaxMetall so komfortabel wie möglich gestalten. Individuelle Lösungen liefern wir Ihnen gleichwohl zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.
Einfach cool
- Automatischer Datenabgleich
- Schnelle Produktverfügbarkeit
- Nach speziellen Anforderungen
- Ohne versteckte Kosten
- Zukunftssicher
Unsere Zusage
Als erfahrene Schnittstellen-Spezialisten für SHOPWARE, lieben wir die Herausforderung. Ihre Zufriedenheit ist unser Maßstab!
Zusammengefasst
Lassen Sie Datenprobleme individuell lösen und verabschieden Sie sich vom nervenauftreibenden Datenchaos – es geht einfacher!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.