eNVenta ERP und SHOPWARE
Zerrt die Datenpflege in verschiedenen Software-Lösungen an Ihren Nerven?
Wir liefern Ihnen die passende individuelle Schnittstelle!
Ihre Schnittstelle
Einen komfortablen und effizienten Datentransfer zwischen SHOPWARE und eNVenta ERP in einem individuellen Umfeld zu gewährleisten, ist das Ziel jeder unserer Schnittstellen. Auch ganz unterschiedliche Daten können durch die entsprechende Agilität und Dynamik der Schnittstelle berücksichtigt werden. Zu diesen Daten zählen beispielweise Produkt-Bilder, Varianten, Staffelpreise oder PDF-Prospekte.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Auch nach der Inbetriebnahme lässt sich die Schnittstelle stets anpassen und Ihren Wünschen entsprechend erweitern. Die Nutzbarkeit unserer Schnittstellen wird durch den automatisierten Datenabgleich zwischen SHOPWARE und eNVenta ERP zum signifikanten Mehrwert und erleichtert Ihnen die Arbeit. Wir liefern stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.
Einfach cool
- Automatisierter Datenabgleich
- In 14 Tagen zur Schnittstelle
- Spezifisch zugeschnitten
- Ohne versteckte Kosten
- Jederzeit anpassbar
Unsere Zusage
Als Experten für SHOPWARE-Schnittstellen ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, mit der Sie zufrieden sind!
Unser Fazit
Entspannt zurücklehnen, Systeme automatisiert arbeiten lassen und Luft für Wichtiges - Datenpflege muss nicht kompliziert sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.