eEvolution und SHOPWARE

Das Wochenende soll nicht für doppelte Dateneingabe draufgehen?

Wir entwickeln die stets individuell passende Lösung!

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Ihre Schnittstelle

Jede unserer kundenspezifischen Schnittstellen-Lösungen gewährleistet einen zuverlässigen und effizienten Datenaustausch zwischen SHOPWARE und eEvolution. Von Produkt-Bildern und PDF-Prospekten bis zu Varianten und Staffelpreisen, unsere Schnittstellen arbeiten stets flexibel und dynamisch, sodass dank hoher Individualität jegliche Daten berücksichtigt werden können.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Gleichwohl sind Anpassungen sowie Erweiterungen jederzeit möglich. Sparen Sie Zeit und Nerven: Alle unsere Schnittstellen arbeiten automatisiert und vereinfachen so den Datenfluss zwischen eEvolution und SHOPWARE, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Übrigens: Alle Schnittstellen liefern wir zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.

Cool umgesetzt

  • Reibungsloser Datentransfer
  • Einsatzbereit in nur 14 Tagen
  • Spezifisch zugeschnitten
  • Lösungen stets zum Festpreis
  • Jederzeit anpassbar

Mit Garantie

Wir bieten Ihnen viele Jahre Erfahrung mit SHOPWARE-Schnittstellen und sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!

Unser Fazit

Entspannt zurücklehnen, Systeme automatisiert arbeiten lassen und Luft für Wichtiges - Datenpflege muss nicht kompliziert sein!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.