easyJOB 4 und SHOPWARE

Belasten Sie endlose Arbeitstage wegen mühsamer Datenpflege?

Wir liefern Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Problem!

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Ihre Schnittstelle

Jede unserer kundenspezifischen Schnittstellen-Lösungen ermöglicht einen automatisierten und damit komfortablen Datenaustausch zwischen easyJOB 4 und SHOPWARE. Die Agilität und Dynamik jeder Lösung eröffnet die Möglichkeit, auf vielfältige Weise mit ganz unterschiedlichen Daten umzugehen - egal, ob es sich um eigene Stamm- und Bewegungsdaten, oder um Daten aus anderen Quellen handelt.

SHOPWARE
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
  • MAM
  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...
  • API (REST / SOAP)
  • BI
  • CRM
  • CSV-Dateien
  • Datenbanken
  • ERP
  • Finanzbuchhaltung
  • FTP-Datentransfer
  • Individual-Software
  • IoT
  • JSON-Dateien
  • Lieferanten
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  • Marketplaces
  • MS-Access
  • MS-Excel
  • O-DATA
  • P2C-Daten
  • PIM
  • PLM
  • PPS
  • Texte und Bilder
  • TXT-Dateien
  • Warenwirtschaft
  • xBase
  • XML-Dateien
  • ...

Dabei bleibt die Möglichkeit, die Lösung nach Bedarf anzupassen und zu erweiteren, zu jedem Zeitpunkt bestehen. Unsere Schnittstelle tauscht Daten zwischen easyJOB 4 und SHOPWARE automatisiert aus, sodass Anwender eine maximale Arbeitserleichterung erfahren, die Zeit und Nerven spart. Übrigens: Alle Schnittstellen liefern wir zeitnah und zu einem garantierten Festpreis.

Genial umgesetzt

  • Effizienter Datenaustausch
  • Einsatzbereit in nur 14 Tagen
  • Umsetzung gemäß Vorgaben
  • Mit Festpreis-Garantie
  • Jederzeit anpassbar

Mit Garantie

Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!

Unser Fazit

Lassen Sie die Systeme für sich arbeiten, lehnen Sie sich entspannt zurück und sagen Sie dem Datenchaos adé, denn es geht auch einfach!

Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.