DIBAC und SHOPWARE
Bereitet Ihnen die täglich notwendige Datenpflege schlaflose Nächte?
Wir liefern Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Problem!
Ihre Schnittstelle
Jede unserer kundenspezifisch implementierten Schnittstellen ermöglicht stets einen effizienten und komfortablen Datenfluss zwischen SHOPWARE und DIBAC. Die Schnittstelle ist und bleibt dabei stets dynamisch und flexibel, sodass die unterschiedlichsten Daten berücksichtigt werden können - von Varianten und Staffelpreisen bis hin zu Produkt-Bildern und PDF-Prospekten.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Anpassungen und auch Erweiterungen der Schnittstelle sind jederzeit problemlos machbar - auch nach Inbetriebnahme! Zudem liegt unser Augenmerk stets darauf, mittels Automatisierung eine größtmögliche Arbeitserleichterung und Vereinfachung des Datentransfers zwischen DIBAC und SHOPWARE zu erreichen. Wir liefern stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.
Genial gelöst
- Automatischer Datenabgleich
- Kurze Lieferzeit von 14 Tagen
- Spezifisch zugeschnitten
- Garantiert zum Festpreis
- Jederzeit anpassbar
Unsere Zusage
Mehr als 25 Jahre Erfahrung helfen uns, eine passgenaue Lösung für Ihr SHOPWARE-Problem zu finden. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!
Das bedeutet
Lehnen Sie sich entspannt zurück und profitieren Sie von mehr Zeit für Wichtigeres, denn Datenpflege kann so einfach sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.