Boxxer ERP und SHOPWARE
Die laufende Datenpflege für den Shop könnte zum Haare raufen werden?
Wir liefern Ihnen die individuelle Lösung für Ihr Problem!
Ihre Schnittstelle
Unsere Schnittstellen: Der Kundenbedarf nimmt eine zentrale Rolle ein, wodurch der Datentransfer zwischen Boxxer ERP und SHOPWARE bequem und vielversprechend erfolgen kann. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Unabhängig davon, sind Erweiterungen und Anpassung an der Lösung jederzeit möglich. Eines unserer wichtigsten Ziele ist im Übrigen, mittels einer Automatisierung des Datentransfers zwischen Boxxer ERP und SHOPWARE, stets eine maximale Arbeitserleichterung für Anwender zu ermöglichen. Schnell und kalkulierbar: Die individuelle Schnittstelle zum Festpreis lässt nicht lange auf sich warten.
Einfach genial
- Reibungsloser Datentransfer
- Fertig innerhalb von 14 Tagen
- Nach speziellen Anforderungen
- Garantiert zum Festpreis
- Zukunftssicher
Unsere Zusage
Als erfahrener Ansprechpartner für SHOPWARE-Lösungen wissen wir, wie es geht. Wir sind immer erst dann zufrieden, wenn Sie es sind!
Das bedeutet
Lehnen Sie sich entspannt zurück und profitieren Sie von mehr Zeit für Wichtigeres, denn Datenpflege kann so einfach sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.