avista.ERP und SHOPWARE
Die tägliche Datenpflege für Ihre Lösungen könnte ein Faß ohne Boden werden?
Gerne setzen wir die passende Schnittstellen-Lösungen um!
Ihre Schnittstelle
Unsere auf den jeweiligen Kundenbedarf abgestimmten Schnittstellen ermöglichen einen stets schnellen und einfachen Datentransfer zwischen avista.ERP und SHOPWARE. Dabei bleiben die Dynamik und Flexibilität der Schnittstellen stets erhalten, damit die Berücksichtigung unterschiedlichster Daten, wie etwa Staffelpreise, Produkt-Bilder, Varianten oder auch PDF-Prospekte, gewährleistet werden kann.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Unabhängig davon, sind Erweiterungen und Anpassung an der Lösung jederzeit möglich. Zudem liegt unser Augenmerk stets darauf, mittels Automatisierung eine größtmögliche Arbeitserleichterung und Vereinfachung des Datentransfers zwischen avista.ERP und SHOPWARE zu erreichen. Alle individuellen Schnittstellen liefern wir stets zeitnah und zum vereinbarten Festpreis.
Genial gelöst
- Automatischer Datentransfer
- In 14 Tagen zur Schnittstelle
- Spezifisch zugeschnitten
- Garantiert zum Festpreis
- Langfristig anpassbar
Unsere Zusage
Mehr als 25 Jahre Erfahrung helfen uns, eine passgenaue Lösung für Ihr SHOPWARE-Problem zu finden. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!
Das bedeutet
Lassen Sie Datenprobleme individuell lösen und verabschieden Sie sich vom nervenauftreibenden Datenchaos – es geht einfacher!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.