APplus (P2plus) und SHOPWARE
Wünschen Sie sich Sie das perfekte Zusammenspiel Ihrer Systeme?
Mit einer individuellen Schnittstellen-Lösung ist das möglich!
Ihre Schnittstelle
Unsere auf den jeweiligen Kundenbedarf abgestimmten Schnittstellen ermöglichen einen stets schnellen und einfachen Datentransfer zwischen APplus (P2plus) und SHOPWARE. Von Produkt-Bildern und PDF-Prospekten bis zu Varianten und Staffelpreisen, unsere Schnittstellen arbeiten stets flexibel und dynamisch, sodass dank hoher Individualität jegliche Daten berücksichtigt werden können.
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
- API (REST / SOAP)
- BI
- CRM
- CSV-Dateien
- Datenbanken
- ERP
- Finanzbuchhaltung
- FTP-Datentransfer
- Individual-Software
- IoT
- JSON-Dateien
- Lieferanten
- MAM
- Marketplaces
- MS-Access
- MS-Excel
- O-DATA
- P2C-Daten
- PIM
- PLM
- PPS
- Texte und Bilder
- TXT-Dateien
- Warenwirtschaft
- xBase
- XML-Dateien
- ...
Ohne Probleme lassen sich Anpassungen und auch Erweiterungen an der Schnittstellen-Lösung jederzeit umsetzen. Anwender gewinnen: Durch den automatisierten Datenaustausch mittels unserer Schnittstellen wird das Arbeiten mit SHOPWARE und APplus (P2plus) zum echten Game Changer! Trotz hoher Individualität können wir Ihnen eine zeitnahe Lieferung zum vereinbarten Preis garantieren.
Genial gelöst
- Effizienter Datentransfer
- In 14 Tagen zur Schnittstelle
- Nach speziellen Anforderungen
- Kalkulierbar dank Festpreis
- Jederzeit anpassbar
Unsere Zusage
Als Experten für SHOPWARE-Schnittstellen ist es unser wichtigstes Ziel, Ihnen eine Lösung zu liefern, mit der Sie zufrieden sind!
Zusammengefasst
Entspannt zurücklehnen, Systeme automatisiert arbeiten lassen und Luft für Wichtiges - Datenpflege muss nicht kompliziert sein!
Die Nennung von Firmennamen, Produktbezeichnungen, Markennamen oder Warenzeichen erfolgt in Anerkennung sämtlicher Rechte ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Nennung dient lediglich als Hinweis auf die Bestimmung unserer Produkte und Dienstleistungen im Sinne von § 23 Nr. 3 Markengesetz.